Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Superpolish GmbH und ihren Kunden. Sie sind gültig für alle von der Firma angebotenen Dienstleistungen, insbesondere für professionelle Polier- und Schleifarbeiten an verschiedenen Oberflächen zur Beseitigung von Schäden wie Kratzern, Verkalkungen und Verätzungen. Diese Arbeiten werden ausschließlich unter Verwendung von qualitativ hochwertigen Superpolish-Produkten durchgeführt. Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden und regeln die vertragliche Beziehung umfassend.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Offerte der Firma annimmt. Die Offerte ist grundsätzlich kostenlos, jedoch behält sich die Firma vor, für größere Projekte oder spezielle Offerten einen Kostenbeitrag zu verlangen. Die Annahme der Dienstleistung durch den Kunden führt unweigerlich zum Vertragsabschluss.
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Preise verstehen sich exklusive weiterer Kosten wie Regiearbeiten, Fahrtkosten und Steighilfen, welche separat offeriert werden. Die Firma behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern.
Dem Kunden wird nach Abschluss der Dienstleistung eine Rechnung ausgestellt. Bei Aufträgen, deren Wert CHF 5’000.- übersteigt, kann die Firma eine Anzahlung oder Teilzahlungen verlangen. Die vollständige Bezahlung der Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Bei Nichtbezahlung innerhalb dieser Frist fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% an. Die Verrechnung von Forderungen des Kunden gegen Forderungen der Firma ist ohne deren schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Die Firma verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen. Die Arbeiten werden im Freien durchgeführt und erfordern eine Mindesttemperatur von 5°C. Die Firma informiert den Kunden umgehend, sollte eine Durchführung der Arbeiten nicht möglich sein.
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, einschließlich der Bereitstellung geeigneter Informationen und Materialien.
Ohne schriftliche Zustimmung der Firma darf der Kunde keine Mitarbeiter oder Hilfspersonen der Firma abwerben oder einstellen. Dieses Verbot gilt für die Dauer des Vertrags und ein Jahr darüber hinaus.
Die Abnahme der Dienstleistungen erfolgt nach der gültigen Glasnorm Schweiz (SIGAB), welche die Qualität und die Einhaltung der Standards sicherstellt.
Die Firma garantiert, dass die erbrachten Dienstleistungen den branchenüblichen Standards entsprechen und frei von Material- und Herstellungsmängeln sind. Jede Leistung, die nicht den festgelegten Qualitätsnormen entspricht oder bei der Abnahme durch den Kunden nicht genehmigt wird, wird von der Firma nicht in Rechnung gestellt oder der bereits gezahlte Betrag wird zurückerstattet.
Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Für direkte Schäden haftet die Firma bis zur Höhe der Vertragssumme, sofern nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht. Bei Sanierungsarbeiten am Glas besteht grundsätzlich ein Risiko von Thermo- oder Spannungsbrüchen, wofür wir keine Haftung übernehmen. Diese Position werden nicht verrechnet. Jegliche Haftung für Dritte wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Rechte an Produkten, Dienstleistungen und Marken liegen bei der Firma oder sind lizenziert. Keine AGB oder Vereinbarung beinhaltet die Übertragung dieser Rechte, es sei denn, dies wird explizit erwähnt.
Die Firma darf personenbezogene Daten des Kunden für die Vertragserfüllung verwenden und verarbeiten. Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geschützt und dürfen für Marketingzwecke genutzt werden, sofern der Kunde nicht widerspricht.
Änderungen dieser AGB werden wirksam, 10 Tage nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
Diese AGB haben Vorrang vor früheren Bestimmungen und Verträgen. Spezifizierungen in Individualverträgen haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die ungültige Bestimmung durch eine gültige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen, auch nach dessen Beendigung.
Bei höherer Gewalt ist die Firma von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit. Bei anhaltender höherer Gewalt kann der Vertrag von beiden Seiten beendet werden.
Die Firma haftet nicht für das Verhalten unabhängiger Agenten und Vertriebspartner. Ansprüche sind direkt gegen diese geltend zu machen.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Wir bringen Glas und Oberflächen zum Strahlen – mit höchster Präzision und Sorgfalt.
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